Bereich BG 2.0 – B2B SaaS Pflege
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für gewerbliche B2B-Kunden im Pflege- und Gesundheitswesen.
Gültig synchron für https://secsi-germany.de und https://secsi-germany.care.
🔒 Rechts-Tresor: Eine automatisierte, dynamische Modifikation dieser AGB durch die KI im laufenden Betrieb ist serverseitig permanent gesperrt (AES-256 gem. § 10).
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich & Bereich BG 2.0
Vertragspartner ist das inhabergeführte Einzelunternehmen Maik Quast, handelnd unter der Marke SEC.SI GERMANY, Bahnhofstraße 26, 24217 Schönberg (nachfolgend „SEC.SI CARE"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung des cloudbasierten B2B-SaaS-Produkts „SEC.SI CARE GERMANY" durch gewerbliche Kunden im Pflege- und Gesundheitswesen. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Plattform richtet sich ausschließlich an B2B-Kunden im Pflegesektor; Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner, entsprechende verbraucherschützende Vorschriften (B2C) finden keine Anwendung. SEC.SI CARE tritt als intelligentes Frontend- bzw. Vorsatz-System auf, das über API-Schnittstellen an bestehende, zertifizierte Pflegesoftware-Systeme des Kunden angebunden wird. Die vorliegenden AGB gelten für den gesamten Bereich BG 2.0.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des cloudbasierten SaaS-Systems SEC.SI CARE. Dieses umfasst insbesondere den multilingualen Sprachfilter mit Unterstützung von mehr als 40 Sprachen zur pflegerischen Dokumentationserfassung sowie die KI-gestützte Dienstplan-Optimierung. SEC.SI CARE dient als vorgelagertes Erfassungs- und Assistenzsystem, das die aufgenommenen und phonetisch gefilterten Sprachdaten über definierte API-Schnittstellen an das jeweilige Hauptsystem des Kunden übergibt. Eine eigenständige Langzeit-Speicherung pflegerischer Dokumentationsinhalte durch SEC.SI CARE ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Vertragslaufzeit
Die Nutzung von SEC.SI CARE setzt eine Prepaid-Jahreslizenz voraus. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Die Lizenz wird ab Tag 1 der Systembereitstellung vollumfänglich über das PayPal-Business-Checkout-Gateway oder im B2B-Rechnungskauf per Banküberweisung abgewickelt. Die Nutzung erfordert eine Prepaid-Jahreslizenz. Dem Kunden wird gemäß § 6 Abs. 4 eine 14-tägige risikofreie Ansichts- und Prüfphase gewährt.
§ 4 Preise, Abrechnung und Haftungsbeschränkung
1. Die Lizenzgebühr wird nach dem Pay-per-Pflege-Slot-Modell berechnet. Jeder gebuchte Pflege-Slot kostet 14,90 EUR netto pro Monat. Pro Wohnbereich werden die Anzahl der tatsächlich gebuchten Pflege-Slots abgerechnet. Zusätzlich erhält jeder Mandant einen kostenfreien Orga-Bonus: Pro gebuchtem Pflege-Slot wird ein kostenfreier Organisations-Slot zur Verfügung gestellt (Verhältnis 1:1), der die administrative und hauswirtschaftliche Entlastung abdeckt. Das PayPal-Business-Checkout-Gateway schaltet den Einzug der Prepaid-Jahres-Vorkasse direkt ab Tag 1 der Systembereitstellung scharf. Die Abrechnung erfolgt wahlweise via digitalem Sofortzahlungs-Gateway oder im klassischen B2B-Rechnungskauf per Banküberweisung auf das offizielle Geschäftskonto der Betreibergesellschaft. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Lizenzgebühr ist als digitales Wirtschaftsgut vollständig steuerlich absetzbar.
2. Zur Eliminierung des administrativen Dokumentations-Terrors gewährt der Anbieter eine bedingungslose 'SEC.SI Geld-zurück-Garantie bei Klick-Frust'. Sollte das Personal die MDK-Dokumentation ab Schicht eins nicht fehlerfrei bedienen können, wird der Prepaid-Betrag innerhalb der ersten 14 Tage vollumfänglich erstattet. Diese Garantie gilt vollumfänglich für beide Zahlungsarten (Sofortzahlung und B2B-Rechnungskauf).
3. Inhaberbezogene System- und Gewährleistungsgarantie (§ 113c SGB XI): Der Anbieter gewährleistet die systemseitig korrekte Aggregation der übermittelten Struktur-Metadaten zur Überwachung der Fachkraftquote nach § 113c SGB XI. Für die Einhaltung dieser zugesicherten System-Eigenschaft zeichnet der Inhaber Maik Quast persönlich und vollumfänglich verantwortlich. SEC.SI GERMANY steht als inhabergeführtes Unternehmen unter der Leitung von Maik Quast mit uneingeschränkter kaufmännischer Gewährleistung für die vertragskonforme Funktionalität des Compliance-Autopiloten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 113c SGB XI.
4. Steuerbefreiung für gemeinnützige Institutionen (§ 4 Nr. 16 UStG): Für Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft (insbesondere gGmbH und eingetragene Vereine e.V.) sowie für Körperschaften des öffentlichen Rechts entfällt die Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 16 UStG. In diesen Fällen entspricht der Brutto-Jahresbetrag dem Netto-Jahresbetrag; ein MwSt-Ausweis entfällt. Die Steuerbefreiung wird im Checkout-Prozess automatisch anhand der deklarierten Rechtsform erkannt und sowohl im B2B-Angebot als auch in der Jahresrechnung ausgewiesen. Eine manuelle Bestätigung der Steuerbefreiung ist für Träger möglich, die zwar steuerbefreit sind, aber nicht die Rechtsform gGmbH oder e.V. führen (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts).
§ 5 Haftungsausschluss & Assistenzsystem
SEC.SI CARE ist ein administratives Assistenzsystem. Die verarbeiteten Sprachdaten werden nach der phonetischen Filterung verschlüsselt an das Hauptsystem des Kunden übergeben. Da sprachbasierte KI-Eingaben phonetischen Schwankungen unterliegen können, entbindet das System die pflegerische Fachkraft nicht von der gesetzlichen Dokumentationspflicht gem. § 113c SGB XI. Eine stichprobenartige Überprüfung der automatisch generierten Inhalte wird ausdrücklich empfohlen. Für die finale Speicherung und DSGVO-Konformität des anzubindenden Hauptsystems haftet der Kunde bzw. dessen Software-Anbieter. Eine Haftung für Ausfälle von Drittanbieter-Schnittstellen wird ausgeschlossen.
4. Berechnungs-Haftungsausschluss (Gewichtete SGB XI Personal-Matrix): Die im System angezeigten Ersparnis-Potenziale und Berechnungen zur Dokumentations-Entlastung stellen unverbindliche, softwarebasierte Schätzungen auf Basis einer differenzierten Gewichtung zwischen pflegerischen (75%) und organisationsbezogenen (25%) Tätigkeitsbereichen gemäß SGB XI dar. Die Gewichtungsfaktoren (45 Minuten Doku-Verlust pro Schicht für Pflege-Mitarbeiter, 10 Minuten pro Tag für Organisations-Mitarbeiter) sowie der variable Lohnfaktor sind generische Durchschnittswerte. Eine Haftung für das reale Eintreffen der berechneten Ersparnis im Einzelfall wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. RDG-Haftungsschutz für Cockpit-Werkzeuge: Das System stellt im Management-Cockpit standardisierte, softwarebasierte Mustervorlagen und formale Struktur-Checklisten (z.B. für MDK-Audits, formale Kündigungs- oder Abmahnungs-Muster) zur reinen Arbeitserleichterung bereit. Diese Funktionen stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vor und ersetzen keine juristische Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine Haftung für die rechtliche Durchsetzbarkeit im Einzelfall wird ausgeschlossen.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der Berufsgeheimnispflicht gem. § 203 StGB. Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO wird digital bei Bereitstellung des Systems geschlossen. Der Kunde stellt sicher, dass die Anbindung an sein jeweiliges Hauptsystem den Anforderungen des Pflege- und Gesundheitswesens entspricht.
§ 6 Abs. 4: Für gewerbliche Institutionen wird nach dem Checkout eine 14-tägige kostenlose Ansichts- und Prüfphase gewährt. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag durch eine formlose Ein-Klick-Kündigung im Mandanten-Portal mit sofortiger Wirkung vollständig und kostenfrei aufgehoben werden.
§ 6 Abs. 4a Sonderkündigungsrecht bei Missbrauch: Bei nachweislichem Missbrauch des Systems zur reinen Gewinnmaximierung zulasten der Pflegequalität oder des Personals erfolgt die fristlose Lizenz-Kündigung innerhalb von 24 Stunden. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn die System-Funktionalitäten bewusst zur Umgehung gesetzlicher Dokumentations- oder Fachkraftquoten-Pflichten zwecks rein wirtschaftlicher Vorteilziehung eingesetzt werden, ohne dass die pflegerische Versorgung der Bewohner im Einzelfall sichergestellt ist. Die Kündigung wird dem Mandanten schriftlich mit Begründung zugestellt; eine Nachzahlung bereits abgeführter Lizenzgebühren wird nicht erstattet.
§ 7 Allgemeine Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. SEC.SI CARE ist kein Ersatz für die pflegerische Fachlichkeit und Sorgfaltspflicht des Personals. Die gesetzlichen Dokumentations- und Prüfungspflichten der pflegerischen Fachkraft bleiben durch die Nutzung des Systems unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
§ 8 Lizenz- & Zahlungsmodell
Die Nutzung von SEC.SI CARE erfordert eine Prepaid-Jahreslizenz, zahlbar im Voraus per Vorkasse oder Rechnung. Die Abrechnung erfolgt nach dem Pay-per-Pflege-Slot-Modell: Jeder gebuchte Pflege-Slot kostet 14,90 EUR netto pro Monat, zzgl. eines kostenfreien Orga-Bonus-Slots je Pflege-Slot (Verhältnis 1:1). Für gemeinnützige Institutionen (gGmbH, e.V., Körperschaften des öffentlichen Rechts) entfällt die Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 16 UStG. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
§ 8 Abs. 3 Pflichtenübertragung PIN-Geheimhaltung: Die personengebundene Geheimhaltung der individuellen Wunsch-PIN obliegt vollumfänglich dem gewerblichen Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die PIN ausschließlich der berechtigten Pflegefachkraft persönlich und vertraulich zuzuteilen und sicherzustellen, dass keine unbefugte Drittpartei Kenntnis von der PIN erlangt. Eine Speicherung oder Weitergabe der PIN in unverschlüsselter Form ist untersagt. Bei Verdacht auf Kompromittierung der PIN hat der Kunde unverzüglich die PIN-Rücksetzung über das PDL-Cockpit zu veranlassen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verletzung der PIN-Geheimhaltung durch den Kunden oder dessen Personal resultieren.
§ 9 Prüfungspflicht der Heimleitung
Die finale Überprüfung und Freigabe aller KI-generierten Dokumentationen und Struktur-Daten obliegt allein der kundeneigenen Heimleitung. Die plattformseitige KI-Unterstützung ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch die Einrichtung.
§ 10 DSGVO-konformes Autopilot-Onboarding & Schlussbestimmungen
1. Technische DSGVO-Mauer: Das Autopilot-Onboarding ermöglicht den Upload von Dienstplänen und MDK-Strukturplänen zur Lead-Inbetriebnahme. Die System-KI extrahiert dabei ausschließlich anonymisierte Struktur-Metadaten (Anzahl Wohnbereiche 1 bis N, Anzahl Mitarbeiter-Slots). Das Einlesen und Speichern personenbezogener Daten im Klartext wird serverseitig permanent blockiert.
2. Autonome UI-Generierung: Das relationale KI-Dialog-Interface (KI-Dialog-Assistent, KI-Sprachdokumentation, Qualitäts-Cockpit) wird vollautomatisch basierend auf der extrahierten mathematischen Struktur des Heims generiert. Der manuelle Aufwand für den Kunden beträgt exakt 0 Klicks.
3. Lokale End-to-End-Verschlüsselung (AES-256): Die Zuordnung von Klarnamen (Bewohner und Mitarbeiter) erfolgt ausschließlich lokal und AES-256-verschlüsselt auf dem Endgerät des Mandanten. Es ist datenschutzrechtlich (DSGVO) strikt sichergestellt, dass keine unverschlüsselten Gesundheits- oder Personendaten über die zentralen Server-Pipelines übertragen oder gespeichert werden.
4. Schlussbestimmungen: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von SEC.SI CARE GERMANY. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung.
5. Erweiterte Anonymisierungs-Garantie für Vorbetriebsdaten: Sämtliche Vorbetriebsdaten (Dienstpläne, MDK-Strukturpläne, Einrichtungs-Metadaten), die im Rahmen des Autopilot-Onboardings oder der laufenden Struktur-Verifikation hochgeladen oder durch die System-KI extrahiert werden, unterliegen einer erweiterten, unumstößlichen Anonymisierungsgarantie. Die System-KI verarbeitet ausschließlich gewichtete, anonymisierte Struktur-Metadaten (Pflege-MA 75%, Orga-MA 25%) zur Berechnung der Dokumentations-Ersparnis gem. § 113c SGB XI. Personenbezogene Klardaten (Bewohner- und Mitarbeiter-Namen, Gesundheitsdaten, Qualifikationsnachweise) werden serverseitig permanent blockiert und verbleiben ausschließlich lokal AES-256-verschlüsselt auf dem Endgerät des Mandanten. Ein retrograder Abgleich oder eine Re-Identifizierung von Vorbetriebsdaten ist technisch und rechtlich dauerhaft ausgeschlossen.
6. Mobile Sprachfunktion (Echtzeit-Verarbeitung): Die Nutzung der mobilen Sprachfunktion erfolgt rein gerätebasiert in Echtzeit-Verarbeitung. Eine dauerhafte Speicherung oder Weitergabe von rohen Audio-Frequenzdateien auf Dritt-Servern ist systemseitig ausgeschlossen.
Stand: Oktober 2026 · SEC.SI CARE GERMANY · Inh. Maik Quast